Kaiserboa (Boa imperator)

VerbreitungDie Kaiserboa (Boa imperator) kommt von Mittelamerika bis ins westliche Kolumbien vor, inklusive Mexiko, Zentralamerika und dem nordwestlichen Südamerika. Sie bewohnt dabei unterschiedlichste Regionen, vom tropischen Regenwald bis zu trockenen Busch- oder Halbwüstengebieten. Einzelne Inselpopulationen wie die Saboga-Insel oder die Schweineinseln zeigen spezielle Farbvarianten, die lokal sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
GrößeAdulte Exemplare erreichen in der Regel 150 bis 180 cm, manche Populationen können jedoch bis zu 300 cm lang werden.
LebenserwartungBoa imperator können in Gefangenschaft 20 bis 25 Jahre alt werden, bei optimaler Pflege manchmal auch etwas älter. Die Lebenserwartung in der Wildnis ist aufgrund von Fressfeinden, Krankheiten und Nahrungsverfügbarkeit tendenziell geringer.
LebensraumDie Kaiserboa ist dämmerungs- und nachtaktiv. Tagsüber versteckt sie sich in Höhlen, hohlen Bäumen oder dichter Vegetation, gelegentlich sonnt sie sich kurz. Jungtiere halten sich oft im Geäst auf, während adulte Tiere zunehmend bodenbewohnend sind, mit Ausnahme bestimmter Lokalformen, die auch als Erwachsene klettern. Sie bevorzugt Regionen in der Nähe von Gewässern, toleriert aber auch trockenere Gebiete.
TemperaturIm Terrarium sollte die Temperatur tagsüber 26–28 °C betragen, nachts eine leichte Absenkung auf 22–25 °C erfolgen. Die Tiere können ihre Hautfarbe teilweise je nach Temperatur aufhellen oder abdunkeln, was besonders bei der Jagd und Sonnenbädern sichtbar wird.
LuftfeuchtigkeitDie Luftfeuchtigkeit sollte bei 60–80 % liegen, wobei die Kaiserboa auch in etwas trockeneren Gebieten zurechtkommt. Eine leicht höhere Luftfeuchtigkeit unterstützt Hauthäutung und Wohlbefinden der Tiere.
TerrariumFür adulte Tiere wird ein Terrarium von mindestens 150 x 80 x 120 cm empfohlen. Es sollte Verstecke, Klettermöglichkeiten für Jungtiere und ausreichend Bodensubstrat für bodenbewohnende Tiere enthalten. Wasserstellen sind wichtig für die Hydration und Hautpflege.
FutterMäuse, Ratten und andere Nager in entsprechender Größe. Frostfutter wird in der Regel problemlos genommen. Geeignetes Frostfutter finden Sie hier.
SchutzstatusWA Anhang II, Buchführungspflicht, Meldepflicht entfällt.